Hochklar / Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 6. Oktober 2026. Diese Bedingungen gelten für Reinigungsleistungen, die Sie bei Hochklar beauftragen. Wir haben sie so verständlich wie möglich geschrieben. Die Widerrufsbelehrung für Privatkunden finden Sie auf einer eigenen Seite.
1. Wer wir sind und wofür diese Bedingungen gelten
(1) Hochklar ist eine Marke der Umbolement UG (haftungsbeschränkt), Ulmenweg 10, 85221 Dachau, vertreten durch den Geschäftsführer Rislan Aslan-Hamal, Amtsgericht München HRB 313937, E-Mail info@hochklar.de („wir“).
(2) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Reinigung von Fassaden, Glas- und Fensterflächen sowie Photovoltaikanlagen mit Drohnentechnik und für damit verbundene Leistungen wie Objektprüfung und Musterfläche. Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), soweit unten nichts Abweichendes für eine der beiden Gruppen geregelt ist.
(3) Abweichende Bedingungen von Unternehmern gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Individuelle Absprachen im Angebot haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
2. Unsere Leistung
(1) Was wir genau reinigen, mit welchem Verfahren und zu welchem Preis, steht im Angebot: Flächen und Umfang, Reinigungsverfahren und gegebenenfalls Reinigungsmittel, Wasserversorgung, Auffangen und Entsorgen des Reinigungswassers, Anfahrt sowie der vorgesehene Termin.
(2) Die Reinigung erfolgt mit einer ferngesteuerten Drohne, die über einen Schlauch mit Wasser versorgt wird. Ein Pilot steuert sie vor Ort mit Sichtkontakt, unterstützt von einer Bodenperson. Wir dürfen geeignete und versicherte Fachpartner einsetzen; die Verantwortung Ihnen gegenüber bleibt bei uns.
(3) Wir schulden eine fachgerechte Reinigung der vereinbarten Flächen mit dem vereinbarten Verfahren. Wir schulden nicht die Beseitigung von Verfärbungen, Ausblühungen, Rost, Lack- und Beschichtungsschäden, Verätzungen, Glasschäden, eingebrannten Kalkablagerungen oder sonstigen Schäden an der Substanz, die sich durch eine Reinigung nicht entfernen lassen. Natürliche Wiederverschmutzung, etwa durch Witterung, Algen oder Blütenstaub, ist kein Mangel.
(4) Wir reinigen schonend und ohne pauschalen Hochdruck. Ob ein Verfahren für Ihre Oberfläche geeignet ist, klären wir bei der Objektprüfung, bei Bedarf mit einer Musterfläche. Stellen wir dabei fest, dass eine Reinigung mit Drohnentechnik nicht sicher, nicht zulässig oder für das Material nicht geeignet ist, sagen wir Ihnen das und erbringen die Leistung nicht. Kosten entstehen Ihnen dafür nur, wenn sie vorher ausdrücklich vereinbart wurden.
(5) Behördliche Erlaubnisse für den Flugbetrieb und die nach unserem Verfahren nötigen Zustimmungen zur Ableitung des Reinigungswassers holen wir ein, soweit im Angebot nichts anderes steht. Wird eine erforderliche Erlaubnis versagt oder nicht rechtzeitig erteilt, gilt Nummer 7 Absatz 3.
3. Anfrage, Richtpreis und Vertragsschluss
(1) Die Anfrage über hochklar.de und der dort angezeigte Richtpreis sind unverbindlich. Sie begründen keinen Vertrag und keinen reservierten Termin.
(2) Nach der Objektprüfung erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot in Textform, in der Regel per E-Mail. Daran halten wir uns 30 Tage gebunden, sofern im Angebot keine andere Frist steht.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot annehmen: über Ihren persönlichen Angebotslink auf hochklar.de mit dem Button „Zahlungspflichtig beauftragen“, in Textform (etwa per E-Mail) oder durch Unterschrift. Wir bestätigen Ihnen den Vertrag mit allen Bedingungen per E-Mail.
(4) Den Einsatztermin vereinbaren wir mit Ihnen. Er wird verbindlich, wenn wir ihn in Textform bestätigen.
4. Preise und Zahlung
(1) Es gilt der Festpreis aus dem Angebot. Gegenüber Verbrauchern nennen wir Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern weisen wir Netto- und Umsatzsteuerbetrag aus. Zusätzliche Kosten, etwa für Anfahrt, Wasserbereitstellung, Abwasserbehandlung oder besondere Verschmutzung, entstehen nur, wenn sie im Angebot stehen oder Sie ihnen vorher in Textform zustimmen.
(2) Der Preis ist nach der Abnahme (Nummer 8) fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(3) Sie können über Ihren Angebotslink auch vorab online bezahlen. Das ist freiwillig. Findet der Einsatz aus Gründen nicht statt, die Sie nicht zu vertreten haben, erstatten wir eine Vorauszahlung vollständig und unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen.
(4) Zahlungsarten sind Überweisung sowie die über unseren Zahlungsdienstleister Stripe angebotenen Verfahren, etwa Karte, SEPA-Lastschrift, Apple Pay oder Google Pay. Für Zahlungen über Stripe gelten ergänzend dessen Nutzungsbedingungen.
5. Ihre Mitwirkung
(1) Damit wir sicher und gut arbeiten können, sorgen Sie bis zum Einsatztag für Folgendes, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist:
- Sie sind Eigentümer oder zur Beauftragung berechtigt und haben, falls nötig, die Zustimmung von Eigentümern, Verwaltung oder Mietern eingeholt.
- Wir erhalten zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Grundstück und zu der Fläche, auf der wir am Boden arbeiten und absperren.
- Ein vereinbarter Wasser- oder Stromanschluss steht bereit; die Verbrauchskosten dafür tragen Sie, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Fenster, Türen, Dachluken, Lüftungsöffnungen und Markisen im Arbeitsbereich sind geschlossen, Fahrzeuge und bewegliche Gegenstände aus dem Absperrbereich entfernt.
- Sie weisen uns vorab auf Ihnen bekannte Schäden, lose oder empfindliche Bauteile, frische Anstriche, Undichtigkeiten und Besonderheiten der Oberfläche hin.
(2) Ist der Einsatz wegen fehlender Mitwirkung am vereinbarten Tag nicht möglich, gilt Nummer 7 Absatz 2.
6. Wetter, Sicherheit und Terminverschiebung durch uns
(1) Wir fliegen nur, wenn es sicher ist. Starker Wind und Böen oberhalb der Herstellergrenzen, Regen, Gewitter, Frost oder Vereisungsgefahr (in der Regel unter +5 °C), behördliche Beschränkungen oder eine konkrete Gefahr für Menschen und Sachen schließen einen Einsatz aus. Die Entscheidung trifft der verantwortliche Pilot.
(2) In diesen Fällen verschieben wir den Termin, auch kurzfristig. Für Sie ist das kostenfrei; Ansprüche auf Schadensersatz entstehen beiderseits nicht. Wir informieren Sie so früh wie möglich und vereinbaren mit Ihnen einen neuen Termin.
(3) Ist ein Einsatz innerhalb von acht Wochen nach dem ursprünglich bestätigten Termin nicht möglich, dürfen beide Seiten den Vertrag ohne Kosten kündigen. Bereits gezahlte Beträge erstatten wir vollständig.
7. Absage und Verschiebung durch Sie
(1) Sie können einen bestätigten Termin bis fünf Werktage vorher kostenfrei verschieben. Den Vertrag können Sie als Werkvertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Für eine solche Kündigung gilt anstelle der gesetzlichen Vergütungsregel folgende Staffel:
- bis 14 Tage vor dem bestätigten Termin, oder solange noch kein Termin bestätigt ist: kostenfrei,
- 13 bis 3 Tage vor dem Termin: 10 % des vereinbarten Preises,
- ab 2 Tage vor dem Termin: 25 % des vereinbarten Preises.
(2) Ist der Einsatz am vereinbarten Tag aus Gründen nicht möglich, die Sie zu vertreten haben, zum Beispiel weil der Zugang fehlt oder die Mitwirkung nach Nummer 5 nicht erfolgt ist, berechnen wir 25 % des vereinbarten Preises für die vergebliche Anfahrt und Vorbereitung und vereinbaren einen neuen Termin.
(3) Wird eine für das Objekt erforderliche behördliche Erlaubnis oder Zustimmung aus Gründen versagt, die Sie nicht zu vertreten haben, oder stellt sich das Objekt bei der Prüfung vor Ort als ungeeignet heraus (Nummer 2 Absatz 4), dürfen beide Seiten ohne Kosten zurücktreten.
(4) Ihnen bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden oder Aufwand entstanden ist. Ein gesetzliches Widerrufsrecht als Verbraucher bleibt von dieser Nummer unberührt.
8. Abnahme und Dokumentation
(1) Vor Beginn dokumentieren wir den Zustand der Flächen mit Fotos, insbesondere bereits vorhandene Schäden. Nach Abschluss prüfen wir das Ergebnis mit Ihnen oder einer von Ihnen benannten Person nach dem Abtrocknen und halten die Abnahme fest.
(2) Wenn Sie bei der Abschlussprüfung nicht anwesend sein können, senden wir Ihnen eine Fertigstellungsmitteilung mit Fotos. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieser Mitteilung die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels verweigern (§ 640 Abs. 2 BGB). Verbraucher weisen wir in der Mitteilung ausdrücklich in Textform auf diese Folge hin.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; Ihre Mängelrechte bleiben davon unberührt.
9. Mängel
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts. Wir haben zunächst das Recht zur Nacherfüllung, in der Regel durch Nachreinigung der betroffenen Fläche.
(2) Bitte melden Sie erkennbare Mängel möglichst bald, am besten mit Fotos, damit wir sie schnell und mit wenig Aufwand prüfen können. Für Verbraucher hat das keinen Einfluss auf ihre Rechte.
(3) Für Unternehmer gilt: Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche nach der Abnahme in Textform anzuzeigen; die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach Nummer 10 Absatz 1 und nicht bei Arglist.
10. Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, haften wir begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für Schäden, die darauf beruhen, dass Hinweise nach Nummer 5 unterblieben sind, etwa durch geöffnete Fenster, nicht gemeldete lose Bauteile oder Undichtigkeiten, haften wir nur, soweit uns ein eigenes Verschulden trifft.
(4) Diese Regeln gelten auch für unsere Mitarbeitenden, Fachpartner und Erfüllungsgehilfen.
11. Fotos und Daten
(1) Fotos und Videos vom Objekt verwenden wir zur Planung, Durchführung, Dokumentation und Abrechnung des Auftrags. Als Referenz, etwa auf hochklar.de, zeigen wir sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
(2) Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, erklären die Datenschutzhinweise.
12. Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
(1) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bei Fragen oder Problemen schreiben Sie uns bitte direkt; wir suchen gemeinsam mit Ihnen eine Lösung.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit Ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(3) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag unser Sitz in Dachau.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; es gelten die gesetzlichen Vorschriften.